Es ist Ziel der Europäischen Union und entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die nachhaltige energetische Nutzung von Biomasse zu fördern.
Eine nachhaltige energetische N
utzung von Bioenergie bedeutet, dass sie nicht auf Kosten von Mensch und Natur erfolgen soll. Nach der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist der Klimaschutz, der Ressourcenschutz, der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Artenvielfalt und die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung bei der Nutzung von Bioenergie zu berücksichtigen.
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurden von der Europäischen Union Nachhaltigkeitsanforderungen für die Herstellung und energetische Nutzung von Biomasse festgelegt. Dies betrifft alle Formen flüssiger Biomasse, insbesondere Pflanzenöle wie Palm-, Soja- und Rapsöl sowie flüssige und gasförmige Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff, Bioethanol und Biogas. Die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie werden durch die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) und die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in nationales Recht umgesetzt. Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen gelten für alle Betriebe der gesamten Herstellung- und Lieferkette, das heißt vom Landwirt bis zum Nachweispflichtigen im Biokraftstoffbereich bzw. Anlagenbetreiber im Biostrombereich.
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